Ich: 1 – Landrat des Kreises Unna: 0

Eigentlich sind Gerichtsverhandlungen ja lästig, aber durch meine Tätigkeit als Schöffe beim Amtsgericht Hamm habe ich ja schon so einiges mitbekommen. Grund genug in die heutige Verhandlung auch ohne anwaltliche vertretung zu gehen.

Worum es ging? Angeblich habe ich an einem Abend im Januar mein Handy im Auto benutzt, als ich auf eine geschlossene Bahnschranke zugefahren bin. Ein Polizist hat mich darauf angesprochen, ich habe es abgestritten, aber dennoch bekam ich einen Bußgeldbescheid. Inklusive Bearbeitungegebühr doch ein stattliches Sümmchen, dass ich nicht ohne Gegenwehr bezahlen wollte – besonders nicht, weil ich ja nichts getan hatte und den Punkt im Zentralregister kann ich auch nicht gebrauchen.

Dummerweise war der Polizis nicht alleine, sondern hatte noch eine Kollegin zur Verstörkung im Auto. Als “Beweis” wurde auf dem Bußgeldbescheid “Zeugenaussage des Polizisten” und “Aussage des Beschuldigten” angegeben. Na herzlichen Glückwunsch.

Dennoch hatte ich Widerspruch eingelegt, denn neben der Tatsache, dass ich nicht telefoniert habe, hat mein Auto auch eine fest eingebaute Freisprecheinrichtung.

Meinen Wiederspruch habe ich an den Kreis Unna geschickt und die haben das an die Staatsanwaltschaft Dortmund – Außenstelle Hamm weitergeleitet. Anstatt nach Aktenlage zu entscheiden, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Befreundete Anwälte und Richter haben mir bereits gesagt, dass in diesem Stadium die Aussicht auf ein glimpfliches Ende eher gering sei, aber ich war eigentlich guter Hoffnung.

Im Gericht durfte ich den Abend dann in eigenen Worten wiederholen, bevor der Polizist als Zeuge vernommen wurde. Kaum zu glauben, was der gute Mann so zum besten gab. “Ich konnte die Straße für etwa 16 Meter einsehen und habe deutlich gesehen, wie der Beschuldigte seine Hand am Ohr hatte.” Das hat der wirklich so gesagt. Geschultes Auge! Nicht 10 Meter, nicht 15 Meter, nein – 16 Meter! Und er hat meine Hand am Ohr gesehen. Das will ich auch gar nicht bestreiten, denn es war schon spät abends und mein Kopf ist gelegentlich so schwer, dass er abgesetützt werden will. Aus dieser tatsache schlussfolgerte er, dass eine Person mit Hand am Ohr telefoniert haben muss, da er später auf meinem Schoß ein Handy gesehen hat. Dabei hatte ich ihm noch während der Vernehmung angeboten zu kontrollieren, ob ein Gespräch geführt wurde – das lehnte er ab.

Es war Zeit in die Offensive zu gehen und ich fragte den Richter, ob ich dem Zeugen auch ein paar Fragen stellen dürfe. Ich durfte und wollte von ihm wissen, ob er ausschließen könne, dass ich mit mienem Ohr die Uhrzeit abgelesen hatte oder irgendwelche Datendienste ausgeführt habe. Das bestätigte der Zeuge und mutmaßte, dass ich telefoniert hätte.

Der Richter hat nach etwa 20 Minuten das Verfahren gemäß §47 OWiG eingestellt. In seiner Begründung führte er an, dass er es in diesem “sensiblen Thema” nicht für eindeutig erwiesen ansag, dass ich ein Handy in der Hand hielt, da der Zeuge lediglich die Hand am Ihr sag und nicht, dass sich ein Handy darin befand. Darüber hinaus wurde der Polizist darauf hingewiesen in einem solchen Fall zu kontrollieren, ob wirklich ein gespräch geführt wurde, was leicht möglich gewesen wäre. Als der Zeuge erklärte, dass ihm das zu kompliziert sei, wurde er gebeten künftig eine sachkundige Person hinzuzufügen.

Wie dem auch sei: gewonnen! Die Kosten für das verfahren fielen der eigentlich schon genug gebeutelten Staatskasse zur Last, aber dafür habe ich zugestimmt meine entstandenen Auslagen selbst zu tragen.

Gelegentlich lohnt sich ein Widerspruch – besonders, wenn man nichts gemacht hat. Heute hat das Gute gesieht … to be continued …

One thought on “Ich: 1 – Landrat des Kreises Unna: 0

  1. Nach 2 Wochen fänd ich es ja dufte vom Gericht, wenn das Urteil auch mal schriftlich zugestellt würde …

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