Umbau?!

Nein, ich habe zu Hause nicht umgestaltet! Als wir am Wochenende die 50-Jahr-Feier bei Schering in Bergkamen besucht haben, sind wir an diesem Haus vorbeigekommen. Da hat sich scheinbar eine Frau nicht damit begnügt nur die Möbel ein wenig anders hinzustellen, sondern direkt mal Vorschläge für neue Fenster gemacht. Sehr spannend auf dieser Baustelle fand ich auch die Lösung oben und unten an die Dachrinne ein Ultraleicht-Fallrohr aus einer riesigen Plastiktüte oder einem Elefanten-Kondom anzubringen. Rostet auch nicht und muss nie gestrichen werden … vermutlich aber auch nur eine Übergangslösung … Wenn das Häuschen fertig ist, wird es sicherlich sehr schön, aber so braucht es noch ein wenig Vorstellungskraft.

Gut, dass meine Nachbarn netter sind …

… es geht nämlich auch ganz anders; so gestern erlebt, als ich meinen Wagen bei Freunden abstellen wollte. Da sah ich zwei Garagen, die fein säuberlich von dicken Pollern und rot-weissen Metall-Ketten eingezäunt waren. Diverse Schilder mit “Privatgrundstück”, “Parken verboten” usw. zierten das Anwesen. Bis auf die bveschilderung konnte ich auch noch verstehen, dass man es nicht wollte, wenn jeder x-beliebige auf der Garagen-Einfahrt seinen Pkw wendet, aber das hatte ich auch gar nicht vor.

Als ich meinen Wagen verließ, kam ein weißhaariger Rentner hektisch in meine Richtung. “Sie wollen da doch wohl nicht stehenbleiben …” – “Äh. Doch”, antwortete ich ihm ebenso irritiert, wie einsilbig. Schließlich stand ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite, so dass zwischen seinem Parkplatz ohne Probleme auch ein Feuerwehrauto durchgepasst hätte. “Im Gesetz steht, dass rund um mein Grundstück 5 Meter Platz bleiben müssen …” Während er noch irgendwas erzählte, verabschiedete ich mich mit einem “Aha.” und ging meiner Wege. Jetzt muss ich das Gesetz (ein Verwaltungsmann hat mir gesagt, dass er mit der StVO eine “Rechtsverordnung” meint, aber definitiv kein “Gesetz”) mal googeln …

Also: “Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und damit auch das Parken an engen Straßenstellen verboten. Eng ist eine Straßenstelle nach gängiger Rechtsprechung dann, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn weniger als ca. 3 m beträgt. In unbedeutenden Wohnstraßen mit geringem Fahrzeugaufkommen wurden auch schon Durchfahrtsbreiten von 2,80 m als noch ausreichend angesehen.” … und sind wir mal ehrlich … die Maximalbreite von Fahrzeugen beträgt ja höchstens 2,55 m (und das ist dann ein echt kapitaler Bock). Wer also etwas Autofahren kann, der sollte bei ein paar Metern (plus den Platz der eigenen Garageneinfahrt) ohne Probleme ausparken können.

Als ich zurück kam sprach mich übrigens der Nachbar des Nachbarn auch darauf an. Nicht nur ein schöner “Zufall”, sondern auch sehr lustig: Er stieg gerade aus seinem SMART (!) aus :-)

Aber es wird noch besser, denn neben den oben genannten Schildern haben besagte Nachbarn sich auch folgendes an die Garage genietet:

Kann man ja machen … Dumm nur, wenn man ein solches Schild scheinbar ernst meint und dann an einer ganz besonderen Stelle parkt: Vor dem Garagentor … aber okay: Das ist halt angenietete Selbsterkenntnis! *g Hoffentlich wohnen meine Freunde dort noch ein wenig – gerne möchte ich die rechtliche Situation mit den Herren noch ausdiskutieren :-)

Der Baum hat “aua”

Warum auch immer sich die Rinde gelöst hat … sag aus, als hätte sich darunter schon eine zweite gebildet … dummerweise schienen nur diese windgeschützte Ecke auch einige Würmer oder so gut zu finden … als Nicht-Botaniker kann ich mir sonst die Löcher nicht erklären. Also ab ins Gartencenter und “Wundbalsam” für Bäume geholt. Sah zwar nicht wund aus, aber der vorhandene Gärtner meinte, das sei genau das richtige, um dem Baum den nötigen Schutz zu bieten … bin mal gespannt, wie es sich entwickelt.

Jedenfalls farblich stimmt nun wieder alles. Außerdem finde ich das Wort “Veredelung” auf der Packung prinzipiell erstmal gut.

Changing Home 2008-2010

Seit fast 2 Jahren bin ich ja zu Hause am Werkeln. Jüngst ist die Garage fertig geworden (inkl. Vorhang und Regalsysten – danke an alle Helfer!) und wenn sich eine freie Minute gibt, bin ich auch draußen zugange. Jetzt fand ich ein Foto, dass etwa 1 1/2 bis 2 Jahre alt sein muss. Da sag der Vorgarten noch deutlich anders aus … hier mal ein Vergleich:


etwa Februar 2008


September 2010

… mal sehen, was als nächstes kommt :-)

Wilder Wein oder Clematis?

Heute mal eine Frage an alle Botaniker. Nachdem die gepflanzte Clematis im letzten Jahr eingegangen ist, statt zu ranken, wollte ich für meinen hölzernen “Rosenbogen” (heißt das so) was neues kaufen, damit der schnell grün wird und ich ihn nicht streichen muss. Also hatte ich die Clematis rausgerupft und mir was neue aus dem Garten-Center besorgt. Günstig sollte es sein und auch schon eine gewisse Grundgröße besitzen. Ich hatte ein paar 1m-Stauden gefunden, die mit “wilder Wein” ausgezeichnet waren … also eingepflanzt und gegossen. Für mich sieht das eh alles gleich aus – würde es auch ohne Probleme für Efeu halten, aber jetzt war ich doch etwas überrascht, als das Gemüse anfing zu blühen. Sieht verdächtig wieder nach Clematis aus. Oder blüht Wilder Wein auch? Kann da jemand helfen?