Gut, dass meine Nachbarn netter sind …

… es geht nämlich auch ganz anders; so gestern erlebt, als ich meinen Wagen bei Freunden abstellen wollte. Da sah ich zwei Garagen, die fein säuberlich von dicken Pollern und rot-weissen Metall-Ketten eingezäunt waren. Diverse Schilder mit “Privatgrundstück”, “Parken verboten” usw. zierten das Anwesen. Bis auf die bveschilderung konnte ich auch noch verstehen, dass man es nicht wollte, wenn jeder x-beliebige auf der Garagen-Einfahrt seinen Pkw wendet, aber das hatte ich auch gar nicht vor.

Als ich meinen Wagen verließ, kam ein weißhaariger Rentner hektisch in meine Richtung. “Sie wollen da doch wohl nicht stehenbleiben …” – “Äh. Doch”, antwortete ich ihm ebenso irritiert, wie einsilbig. Schließlich stand ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite, so dass zwischen seinem Parkplatz ohne Probleme auch ein Feuerwehrauto durchgepasst hätte. “Im Gesetz steht, dass rund um mein Grundstück 5 Meter Platz bleiben müssen …” Während er noch irgendwas erzählte, verabschiedete ich mich mit einem “Aha.” und ging meiner Wege. Jetzt muss ich das Gesetz (ein Verwaltungsmann hat mir gesagt, dass er mit der StVO eine “Rechtsverordnung” meint, aber definitiv kein “Gesetz”) mal googeln …

Also: “Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und damit auch das Parken an engen Straßenstellen verboten. Eng ist eine Straßenstelle nach gängiger Rechtsprechung dann, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn weniger als ca. 3 m beträgt. In unbedeutenden Wohnstraßen mit geringem Fahrzeugaufkommen wurden auch schon Durchfahrtsbreiten von 2,80 m als noch ausreichend angesehen.” … und sind wir mal ehrlich … die Maximalbreite von Fahrzeugen beträgt ja höchstens 2,55 m (und das ist dann ein echt kapitaler Bock). Wer also etwas Autofahren kann, der sollte bei ein paar Metern (plus den Platz der eigenen Garageneinfahrt) ohne Probleme ausparken können.

Als ich zurück kam sprach mich übrigens der Nachbar des Nachbarn auch darauf an. Nicht nur ein schöner “Zufall”, sondern auch sehr lustig: Er stieg gerade aus seinem SMART (!) aus :-)

Aber es wird noch besser, denn neben den oben genannten Schildern haben besagte Nachbarn sich auch folgendes an die Garage genietet:

Kann man ja machen … Dumm nur, wenn man ein solches Schild scheinbar ernst meint und dann an einer ganz besonderen Stelle parkt: Vor dem Garagentor … aber okay: Das ist halt angenietete Selbsterkenntnis! *g Hoffentlich wohnen meine Freunde dort noch ein wenig – gerne möchte ich die rechtliche Situation mit den Herren noch ausdiskutieren :-)

Neues Auto …

… irgendwann wird es mal Zeit und deswegen mache ich mir auch schon frühzeitig Gedanken, wie ich denn künftig unterwegs sein werde. In der letzten Woche habe ich dafür auch fleißig diverse Autohäuser besucht und bin bei folgenden drei Varianten hängengeblieben. jetzt hätte ich gerne kreative Anmerkungen; ich lasse mich schließlich gerne beeinflussen und beraten:

vw-tiguan
VW Tiguan

volvo-c30
Volvo C30

CLC-220
Mercedes CLC 220

Ich finde alle drei übrigens sehr schick …